Warum nicht nur die englischen Wasser- und Abwasserentgelte steigen werden…

Im letz­ten Blog-Bei­trag wur­de beschrie­ben, dass die eng­li­schen Was­ser- und Abwas­ser­ent­gel­te in naher Zukunft signi­fi­kant stei­gen wer­den. Der natür­li­che Reflex in Deutsch­land setzt ein: „Hier bei uns kann dies nicht pas­sie­ren. Wir wirt­schaf­ten nach­hal­tig – öko­lo­gisch und öko­no­misch!“

Doch ist dies wirk­lich so? Wie immer wird man nicht sämt­li­che deut­schen Was­ser­ver- und Abwas­ser­ent­sor­ger „über einen Kamm“ sche­ren kön­nen. Fol­gen­de Ten­den­zen aber sind aus­zu­ma­chen, die sich bei den Unter­neh­men unter­schied­lich kumu­lie­ren und damit einen unter­schied­lich star­ken Druck auf Was­ser- und Abwas­ser­ent­gel­te aus­üben.

Gemein­hin wird zunächst mit den Finan­zie­rungs­not­wen­dig­kei­ten argu­men­tiert. Die Ersatz­in­ves­ti­ti­ons­quo­ten sei­en so nied­rig, dass das „böse Erwa­chen“ zwangs­läu­fig fol­ge. Auch erfor­dern poli­ti­sche Vor­ga­ben sei­tens der EU oder auch der Bun­des­re­pu­blik zuneh­men­de Neu­in­ves­ti­tio­nen. Zu den­ken ist hier etwa an den not­wen­di­gen Zubau einer vier­ten Rei­ni­gungs­stu­fe in vie­len Klär­an­la­gen zur Eli­mi­na­ti­on von Spu­ren­stof­fen. Soll­te die­ser Zubau über die Gebüh­ren und nicht etwa über die Mit­be­tei­li­gung der Indus­trie an den Aus­bau­kos­ten – sie­he hier­zu etwa den Vor­schlag zur Ein­füh­rung eines sog. Fonds­mo­dells [1] – finan­ziert wer­den, sind dies selbst­re­dend wich­ti­ge Trei­ber für stei­gen­de Abwas­ser­ent­gel­te.

Im nächs­ten Schritt wird – eben­so rich­tig – auf sich erhö­hen­de Input­kos­ten ver­wie­sen, die dann über stei­gen­de Ent­gel­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den müs­sen. Stei­gen­de Kos­ten resul­tie­ren aus Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­ti­ken, Fach­kräf­te­man­gel, stei­gen­den Ener­gie­kos­ten ohne Abfe­de­rung durch Strom­preis­brem­se etc. [2].

Damit ist die Geschich­te aber noch nicht zu Ende. Es gibt wei­te­re Grün­de, die wie ticken­de Zeit­bom­ben schein­bar nur dar­auf war­ten, zu explo­die­ren.

Nicht sel­ten wird die Was­ser­ver­sor­gung von einem Stadt­werk ange­bo­ten, das eben­falls ande­re Spar­ten in sei­nem Ange­bots­port­fo­lio hat. Sehr aus­kömm­li­che Gewin­ne im Gas­ver­trieb sowie im Fern­wär­me­seg­ment ermög­lich­ten es in der Ver­gan­gen­heit der Stadt­wer­ke-Geschäfts­füh­rung, dem Wunsch nach­zu­kom­men (der nicht sel­ten von der kom­mu­na­len Poli­tik geäu­ßert wird), Was­ser­prei­se nicht zu stark stei­gen zu las­sen oder sie gar über einen lan­gen Zeit­raum kon­stant zu hal­ten. Die Bedeu­tung von Gas für den Wär­me­markt wird zurück­ge­hen und der Fern­wär­me­markt gelangt zuneh­mend in den Blick einer kar­tell­recht­li­chen Über­prü­fung. Bei­des führt dazu, dass sich die Was­ser­spar­te zukünf­tig wird selbst tra­gen müs­sen, was auch Geschäfts­füh­rer in Quer­ver­bund­un­ter­neh­men man­tra­ar­tig ihren Eigen­tü­mern dar­le­gen wer­den.

Hier gelangt dann mit­un­ter ins Blick­feld, dass Was­ser­ver- und Abwas­ser­ent­sor­ger oft kei­ne kos­ten­de­cken­den Preise/Gebühren erhe­ben. Der Umstieg von auf­wands- hin zu kos­ten­be­zo­ge­ner Kal­ku­la­ti­on führt für sich genom­men schon ein­mal zu einer Ent­gelt­stei­ge­rung, die durch­aus im Bereich von 20 % liegt.

Wohl denen, die bereits kos­ten­de­cken­de Preise/Gebühren ver­ein­nah­men, mag man fol­gern. Oft wird dem zuzu­stim­men sein. In vie­len Fäl­len aber auch nicht, denn wäh­rend die kal­ku­la­to­ri­sche Eigen­ka­pi­tal­ver­zin­sung mit gutem Grund an die Eigen­ka­pi­tal­ge­ber aus­ge­schüt­tet wird – der Eigen­tü­mer könn­te sein Geld ja auch anders anle­gen – gilt dies für die Dif­fe­renz aus kal­ku­la­to­ri­schen und bilan­zi­el­len Abschrei­bun­gen nicht!

Was pas­siert hier? Han­dels­recht­lich sind im Jah­res­ab­schluss die Abschrei­bun­gen bilan­zi­ell, das heißt auf Basis der Anschaf­fungs- und Her­stel­lungs­kos­ten, vor­zu­neh­men. Damit Was­ser- und Abwas­ser­un­ter­neh­men gleich­wohl Mit­tel zur Innen­fi­nan­zie­rung auch für die zukünf­ti­gen (Re-) Inves­ti­tio­nen auf­bau­en kön­nen, ist es öko­no­misch stich­hal­tig, auf Basis der sog. Wie­der­be­schaf­fungs­zeit­wer­te abzu­schrei­ben. Die­se sind in der Regel erheb­lich höher – schlicht des­halb, weil das Ver­le­gen eines Meters Kanal heu­te teu­rer ist als vor 80 Jah­ren. Dadurch, dass die­se kal­ku­la­to­ri­schen Kos­ten Ein­gang in die Preis­er­mitt­lung neh­men, damit der Umsatz gegen­über dem abzu­zie­hen­den Auf­wand grö­ßer wird, ent­steht ein Gewinn, der Begehr­lich­kei­ten schafft. Der Anteils­eig­ner, dem in der Auf­sichts­rats­sit­zung ein ver­meint­li­cher Gewinn prä­sen­tiert wird, drängt auf des­sen Aus­schüt­tung. Oft ver­mag es der Geschäfts­füh­rer nicht, sich die­sem Wunsch aus­rei­chend ent­ge­gen­zu­stel­len.

Wäh­rend für die ers­ten vier genann­ten Grün­de für Ent­gelt­stei­ge­run­gen der Was­ser­ver- oder Abwas­ser­ent­sor­ger nur sehr bedingt etwas kann, sieht es hier bei die­sem fünf­ten Grund anders aus. Die Dif­fe­renz aus kal­ku­la­to­ri­schen und bilan­zi­el­len Abschrei­bun­gen muss zwin­gend in Form einer Rück­la­ge im Unter­neh­men ver­blei­ben. Zum einen, weil der Sub­stanz­er­halt der urei­ge­ne Zweck die­ser zen­tra­len kal­ku­la­to­ri­schen Kos­ten­po­si­ti­on ist. Zum ande­ren ver­rin­gert sich aber durch deren Aus­schüt­tung die Innen­fi­nan­zie­rungs­kraft des Unter­neh­mens. Fremd­ka­pi­tal­zin­sen müs­sen folg­lich gezahlt wer­den, die ansons­ten nicht anfie­len.

Zusam­men­fas­send lässt sich daher fest­hal­ten, dass auch in Deutsch­land die Was­ser- und Abwas­ser­ent­gel­te wer­den stei­gen müs­sen. Unter Nach­hal­tig­keits­ge­sichts­punk­ten und im Hin­blick auf die Gene­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit ist dies auch nicht nega­tiv. Sehr ärger­lich ist es aller­dings, wenn Gel­der aus dem Unter­neh­men gezo­gen wur­den, obwohl sie genau zur Dämp­fung zukünf­ti­ger Ent­gelt­an­stie­ge gedacht waren. Die­ser Trei­ber ist dann mehr als haus­ge­macht!

Und was bedeu­tet dies für die ande­ren The­men­fel­der, mit denen wir uns auf dem Was­ser­prei­spor­tal beschäf­ti­gen? Nun: Stei­gen­de Kos­ten sind das Eine. Wie sich die­se vor dem Hin­ter­grund von zum Teil in Kon­flikt mit­ein­an­der ste­hen­den Zie­len wie z. B. Ent­gelt­sta­bi­li­tät, öko­lo­gi­scher Nach­hal­tig­keit oder Ver­ur­sa­chungs- und Ver­tei­lungs­ge­rech­tig­keit über intel­li­gen­te Ent­gelt­mo­del­le ver­ein­nah­men las­sen, ist das Ande­re. Hier beginnt unser Ter­rain! Kon­tak­tie­ren Sie uns!

Quellen

[1] Oel­mann, Mark und Chris­toph Czichy (2019): „Gut­ach­ten für den BDEW – Mög­lich­kei­ten einer ver­ur­sa­cher­ge­rech­ten Finan­zie­rung von Maß­nah­men zur Reduk­ti­on von Spu­ren­stof­fen“ (https://www.bdew.de/service/publikationen/moeglichkeiten-einer-verursachergerechten-finanzierung-von-ma%C3%9Fnahmen-zur-reduktion-von-spurenstoffen/)

[2] VKU e. V. (2023): „Unser Was­ser – Fra­gen und Ant­wor­ten zur Preis­ent­wick­lung“ (https://www.vku.de/unser-wasser-fragen-und-antworten-zur-preisentwicklung/)

Wasserpreise in England im Steigflug! Wasserarmut bei den Kunden könnte drastisch zunehmen  

Eng­lands Was­ser­wirt­schaft steht gegen­wär­tig „mit dem Rücken zur Wand“. Bis 2030 muss sie einen fast drei­stel­li­gen Mil­li­ar­den­be­trag inves­tie­ren. Ange­sichts der Ver­säum­nis­se der Ver­gan­gen­heit wird die Regu­lie­rungs­be­hör­de die Inves­ti­tio­nen und die dar­aus resul­tie­ren­den Preis­an­stie­ge wohl geneh­mi­gen müs­sen. Die hier­aus zu erwar­ten­de Was­ser­kos­ten­ex­plo­si­on für die Haus­hal­te in Eng­land und Wales wird für deut­sche Ver­hält­nis­se unvor­stell­bar sein. So wer­den immer mehr eng­li­sche Haus­hal­te auf Zah­lungs­hil­fen ange­wie­sen sein wer­den, um die Was­ser­rech­nung zu bezah­len. Die wirt­schaft­li­che Was­ser­ar­mut könn­te nahe­zu jeden ach­ten Haus­halt in Eng­land tref­fen.

Verstöße und Versäumnisse als Grund für beispiellose Investitionen

Eng­land Was­ser­wirt­schaft steht wegen zuneh­men­der Umwelt­ver­stö­ße „am Pran­ger“. So sind über 300.000-mal im ver­gan­ge­nen Jahr in Fol­ge schwe­rer Regen­fäl­le beträcht­li­che Abwas­ser­men­gen aus Anla­gen der Was­ser­un­ter­neh­men in die Umwelt gelangt. Wäh­rend die Gesell­schaf­ter, der in Tei­len pri­va­ti­sier­ten Unter­neh­men fast 150 Pro­zent höhe­re Divi­den­den­zah­lun­gen erhiel­ten, wur­den drin­gend erfor­der­li­che Inves­ti­tio­nen in die Ver­sor­gungs­si­cher­heit und zur Ein­hal­tung der Umwelt­stan­dards ver­nach­läs­sigt. Die Was­ser­un­ter­neh­men haben daher erheb­li­chen Nach­hol­be­darf, um Stra­fen und wei­te­ren Maß­nah­men zu ent­ge­hen. Auf poli­ti­scher Ebe­ne wird zudem immer mal wie­der mit der Re-Ver­staat­li­chung gedroht.

Mit einer bis­her ein­zig­ar­ti­gen Inves­ti­ti­ons­in­itia­ti­ve wol­len die stark in der öffent­li­chen Kri­tik ste­hen­den Unter­neh­men die­se Her­aus­for­de­run­gen jetzt ange­hen. In den nächs­ten fünf Jah­ren sol­len daher 96 Mil­li­ar­den £ (ca. 110 Mil­li­ar­den €) in die Was­ser-Infra­struk­tur inves­tiert wer­den. Die­se bei­spiel­lo­se Inves­ti­ti­on über­trifft das aktu­el­le Volu­men um 90 Pro­zent und ent­spricht Berech­nun­gen des eng­li­schen Bran­chen­ver­ban­des Water UK zufol­ge, mehr als 40 Pro­zent der Gesamt­in­ves­ti­tio­nen im übri­gen Euro­pa.


Finan­cial Times


Regulierungsbehörde muss Massnahmen bewilligen

Die Zah­len stam­men aus den Wirt­schafts­plä­nen, die die Was­ser­un­ter­neh­men Anfang Okto­ber der eng­li­schen Regu­lie­rungs­be­hör­de OFWAT für die­sen soge­nann­ten Pri­ce Review (PR-24) für den Zeit­raum 2025 bis 2030 vor­ge­legt hat­ten. Anders als in Deutsch­land, wo Was­ser­ta­ri­fe und Abwas­ser­ge­büh­ren ent­we­der durch demo­kra­tisch legi­ti­mier­te kom­mu­na­le oder kar­tell­be­hörd­li­che Insti­tu­tio­nen über­wacht wer­den, über­nimmt dies für Eng­land und Wales eine zen­tra­le staat­li­che Regu­lie­rungs­be­hör­de.  Die­se muss die Inves­ti­tio­nen und damit die dar­aus resul­tie­ren­den Preis­set­zun­gen – ggf. ver­bun­den mit Auf­la­gen – geneh­mi­gen.

Die von den Was­ser­un­ter­neh­men vor­ge­leg­ten Plä­ne zie­len bei­spiels­wei­se dar­auf ab, zusätz­li­che Reser­voirs zu errich­ten. So soll die Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Eng­land erhöht wer­den. Bekannt­lich herrscht seit meh­re­ren Jah­ren Was­ser­knapp­heit auf der Insel. Immer wie­der muss­ten weit rei­chen­de Was­ser­ent­nah­me- und Nut­zungs­be­schrän­kun­gen erlas­sen wer­den (u.a. „hor­se pipe bans“). Das ist auch der Grund für eine zwei­te wich­ti­ge Maß­nah­me. Lan­ge Zeit war Eng­land bekannt für sei­ne hohen Was­ser­ver­lus­te infol­ge maro­der Net­ze. Aktu­ell gehen sage und schrei­be drei Mil­lio­nen Kubik­me­ter Was­ser durch Lecka­gen in den Lei­tun­gen auf dem Weg zu den Kun­den ver­lo­ren.  Das sind rund 50 Liter Was­ser je Ein­woh­ner und Tag! Das soll sich ändern. Die für die Was­ser­ver­lus­te ursäch­li­chen Lecka­gen („leaka­ges“) sol­len im Ver­gleich zum Niveau von 2020 um 25 Pro­zent gesenkt wer­den. Damit will Eng­land in Euro­pa in die Grup­pe der „fünf Mus­ter­schü­ler“ bei Lecka­gen und Was­ser­ver­lus­ten auf­stei­gen. Ange­sichts der Ver­säum­nis­se der Ver­gan­gen­heit darf daher erwar­tet wer­den, dass die Regu­lie­rungs­be­hör­de OFWAT die­se Maß­nah­men geneh­mi­gen wird.

Wasserkosten werden beträchtlich steigen

So will­kom­men die Maß­nah­men aus Umwelt- sowie Res­sour­cen­sicht und für die Ver­sor­gungs­si­cher­heit auch wären, sie hät­ten mas­si­ve Aus­wir­kun­gen auf die eng­li­schen Was­ser­kun­den. Denn durch die zusätz­li­chen Inves­ti­tio­nen wer­den die Was­ser­rech­nun­gen sehr deut­lich anstei­gen. Heu­te beträgt die Was­ser­rech­nung durch­schnitt­lich 448 £. Davon ent­fal­len 215 £ auf die Was­ser­ver­sor­gung und 233 £ auf die Abwas­ser­rei­ni­gung. Schon in die­sem Jahr sind die Prei­se ange­stie­gen und wer­den 2025 wei­ter anstei­gen. Von 19 Pro­zent gehen die Exper­ten aus. Wer­den die Inves­ti­ti­ons­plä­ne von OFWAT geneh­migt, kom­men von 2025 und 2030 wei­te­re 35 Pro­zent durch­schnitt­li­cher Preis­an­stieg dazu und müs­sen von den Was­ser­kun­den zu ver­kraf­ten wer­den.

Die höchs­ten Anstie­ge wer­den die Kun­den im Süd­os­ten Eng­lands zu ver­kraf­ten haben. Von Hamp­shire bis Kent ist Sou­thern Water zustän­dig für die Ver­sor­gung mit Was­ser und die Ent­sor­gung des Schmutz­was­sers. Heu­te zah­len die Kun­den dafür 432 £ im Jahr. Künf­tig sol­len es 222 £ sein – über die Hälf­te mehr.

Die Besit­zer die­ses Anwe­sens wer­den in Cran­brook (Kent) wer­den sich die Mehr­kos­ten womög­lich leis­ten kön­nen (Foto: Gen­d­ries)

Jeder achte englische Haushalt könnte von Wasserarmut betroffen sein

Die­se Ent­wick­lung wird vie­le eng­li­sche Haus­hal­te hart tref­fen. Schon heu­te meh­ren sich die Kla­gen über die stei­gen­den Haus­halts­kos­ten für Was­ser und Abwas­ser. So kann sich jeder Zwan­zigs­te der rd. 24 Mil­lio­nen eng­li­schen Haus­hal­te das Was­ser und Abwas­ser nicht mehr leis­ten. Die­se sind von soge­nann­ter „Was­ser­ar­mut“ („water pover­ty“) betrof­fen. Der im eng­li­schen Regu­lie­rungs­sys­tem ver­an­ker­te Ver­brau­cher­rat für Was­ser (CCW – Con­su­mer Coun­cil for Water) defi­niert „Was­ser­ar­mut“ für einen Haus­halt, der mehr als fünf (bzw. drei) Pro­zent sei­nes ver­füg­ba­ren Ein­kom­mensfür Was­ser­rech­nun­gen aus­gibt. Das gilt mitt­ler­wei­le für jeden zwan­zigs­ten Haus­halt. Die­se kön­nen von den Was­ser­un­ter­neh­men ange­bo­te­ne Kos­ten­nach­läs­se für Was­ser sog. social tariffs in Anspruch neh­men. Im ver­gan­ge­nen Jahr betrug der jähr­li­che Nach­lass auf die Was­ser­rech­nung durch­schnitt­lich 149 £. Das sum­mier­te sich lan­des­weit auf rund 180 Mil­lio­nen £. Das ist offen­kun­dig noch nicht das Ende der Fah­nen­stan­ge.

Wegen der geplan­ten Preis­stei­ge­run­gen wird damit gerech­net, dass die Zahl der Haus­hal­te, für die Was­ser und Abwas­ser uner­schwing­lich sein wer­den, bis 2030 auf etwa 3,2 Mil­lio­nen Haus­hal­te anstei­gen wird. Wir spre­chen also über jeden ach­ten Haus­halt in Eng­land, der von Was­ser­ar­mut betrof­fen sein wird.

Mit die­sem Pro­gramm hilft bei­spiels­wei­se Sou­thern Water sei­nen Kun­den, für die die Was­ser­rech­nung uner­schwing­lich wird (Q: Sou­thern Water)

Moderate Preissteigerungen sind unvermeidbar

Ver­gli­chen mit der Ent­wick­lung in Eng­land, kön­nen die deut­schen Was­ser­kun­den mit den Preis- und Gebüh­ren­an­stie­gen eigent­lich zufrie­den sein. Zwar müs­sen auch hier­zu­lan­de eini­ge Was­ser­ver­sor­ger gegen­wär­tig die gra­vie­ren­den Kos­ten­an­stie­ge an ihre Kun­den wei­ter­ge­ben und teil­wei­se dras­ti­sche Preis­stei­ge­run­gen vor­neh­men, aber die­se bewe­gen sich zumeist in erschwing­li­chen Band­brei­ten. Trotz­dem kom­men hohe zwei­stel­li­ge Preis­er­hö­hun­gen zustan­de. Das sind nach mei­nen Erfah­run­gen aller­dings Ein­zel­fäl­le. Zahl­rei­che Unter­neh­men haben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren auf Was­ser­preis­sta­bi­li­tät gesetzt oder ver­meint­li­che Kun­den­be­schwer­den befürch­tet. Das dürf­te sich als fal­sche Tak­tik erwie­sen haben.

Ins­ge­samt ent­wi­ckeln sich die Was­ser­prei­se in Deutsch­land seit Jahr­zehn­ten unter­halb oder ent­lang der Preis­stei­ge­rungs­ra­te. Zudem sind der­ar­ti­ge Ver­säum­nis­se und Inves­ti­ti­ons­staus wie in Eng­land hier­zu­lan­de eher sel­ten. Das bele­gen auch die im Ver­gleich zu Eng­land deut­lich sel­te­ne­ren Lecka­gen und gerin­ge­ren Was­ser­ver­lust­ra­ten. Aber Qua­li­tät hat ihren Preis. Die deut­sche Infra­struk­tur ist mit ihren maro­den Brü­cken, den schlech­ter wer­den­den Stra­ßen und stör­an­fäl­li­gen Bahn­stre­cken im inter­na­tio­na­len Ver­gleich kein „Mus­ter­kna­be“. Die Inves­ti­tio­nen in die Siche­rung der Infra­struk­tur beim Was­ser und Abwas­ser sind alter­na­tiv­los. Wer da am fal­schen Ende spart, bekommt garan­tiert die Quit­tung.

Quellen / Weiterführendes

Foto: ima­gil / Pix­a­bay

Wassergebührenanstieg in Baden-Württemberg bleibt unter allgemeiner Preisentwicklung

Bun­des­weit bleibt die Was­ser­preis­ent­wick­lung weit­ge­hend unter­halb der Infla­ti­ons­ra­te. So auch in Baden-Wür­t­­te­m­­berg. Dort ver­teu­er­ten sich durch­schnitt­li­chen Was­ser­ge­büh­ren und ‑prei­se zwi­schen 2022 und 2023 zwar stär­ker als in den Vor­jah­ren, jedoch blie­ben sie unter der Gesamt­teue­rung (Infla­ti­ons­ra­te). Wie das Sta­tis­ti­sche Lan­des­amt Baden-Wür­t­­te­m­­berg mit­teilt, kos­te­ten Trink­was­ser und Abwas­ser zum Stich­tag 1. Janu­ar 2023 rund 5 Pro­zent und das Nie­der­schlags­was­ser rund […]

Wasserpreise im größeren Zusammenhang sehen

Wasserpreise = Tarifkundenpreise?

Wenn wir an Was­ser­prei­se den­ken, kom­men uns zuvor­derst Prei­se für End­kun­den in den Sinn. Die­se ste­hen im beson­de­ren Fokus und immer mehr Akteu­re machen sich Gedan­ken über die Zie­le, die mit der Aus­ge­stal­tung von Preis­mo­del­len ver­bun­den sind und wie sich die­se errei­chen las­sen. Die­ser Blick aber auf Model­le ledig­lich für Tarif­kun­den ist ver­kürzt. Hier­mit bleibt ein Was­ser­ver­sor­ger unter sei­nen Mög­lich­kei­ten – erst recht dann, wenn preis­li­che Fest­le­gun­gen mit Kun­den und/oder Lie­fe­ran­ten zwi­schen „Tür und Angel“ ohne stra­te­gi­sche Weit­sicht getrof­fen wer­den. Sol­che Preis­mo­dell­kon­zep­te gera­de mit Nicht-Tarif­kun­den sind eine Chan­ce für den Was­ser­ver­sor­ger, an sei­ner ganz­heit­li­chen „Preis-Geschich­te“ wei­ter­zu­schrei­ben.

Das Ökosystem eines Wasserversorgers

Der Was­ser­ver­sor­ger steht in einer viel­fäl­ti­gen Bezie­hung zu ande­ren. Bei­spiel­haft wird dies anhand der fol­gen­den Abbil­dung beschrie­ben.

„Das Öko­sys­tem eines Was­ser­ver­sor­gers“
Quel­le: Czichy/Gendries/Oelmann (2023)

Wasserdargebot, Systemkapazitäten und Kunden

Ein Was­ser­ver­sor­ger ver­fügt über unter­schied­li­che Bezugs­quel­len, aus denen er ver­schie­de­ne Kun­den­grup­pen ver­sorgt. Als Bin­de­glied bei der Belie­fe­rung die­nen ihm sei­ne Sys­tem­ka­pa­zi­tä­ten, die vor allem Gewin­nungs­an­la­gen, Was­ser­wer­ke, Trans­port- und Ver­sor­gungs­lei­tun­gen sowie Spei­cher­be­häl­ter umfas­sen. Zu sei­nen Bezugs­quel­len kön­nen sowohl eige­ne Was­ser­res­sour­cen als auch der exter­ne Was­ser­be­zug von Vor­lie­fe­ran­ten zäh­len. Sei­ne Kun­den­grup­pen las­sen sich unter­schei­den in klas­si­sche Haus­halts­kun­den (HHK), klei­ne und mitt­le­re Nicht-Haus­halts­kun­den (NHHK; z. B. Ärz­te, Behör­den, Schu­len, Sport­ver­ei­ne etc.), gro­ße NHHK bzw. Son­der­kun­den (z. B. Landwirtschafts‑, Gewer­be- oder Indus­trie­be­trie­be) sowie Wei­ter­ver­tei­ler­kun­den (ande­re Was­ser­ver­sor­ger mit End­kun­den­kon­takt, d. h. der betrach­te­te Was­ser­ver­sor­ger tritt sei­ner­seits als Vor­lie­fe­rant auf).

Veränderungen zwingen zum Handeln

Dabei ist die­ses Bild des Öko­sys­tems nicht sta­tisch. Das bis­her genutz­te Dar­ge­bot kann aus quan­ti­ta­ti­ven oder qua­li­ta­ti­ven Grün­den unter Druck gera­ten. Nach­fra­ge­ver­än­de­run­gen der Bestands­kun­den – ob abso­lu­te Men­gen­ver­än­de­run­gen oder eine Anpas­sung des (sai­so­na­len) Abnah­me­ver­hal­tens – füh­ren mit­un­ter zu gro­ßen Aus­wir­kun­gen, die den Was­ser­ver­sor­ger res­sour­cen- oder auch kapa­zi­täts­sei­tig vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len kön­nen. Gleich­zei­tig könn­te sich der Ver­sor­ger dazu ent­schlie­ßen, sei­ne Res­sour­cen­ver­füg­bar­keit durch den Zugriff auf wei­te­re Vor­lie­fe­ran­ten abzu­si­chern oder gar Brauch­was­ser­quel­len zu erschlie­ßen. Eben­so kann er mit Belie­fe­rungs­an­fra­gen neu­er Groß­kun­den oder Wei­ter­ver­tei­ler­kun­den kon­fron­tiert sein. Die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels beein­flus­sen die­se Dyna­mik prin­zi­pi­ell nach­hal­tig – wir alle aber wis­sen: Die Bedin­gun­gen und Her­aus­for­de­run­gen für Was­ser­ver­sor­ger unter­schei­den sich stark, wes­we­gen auch die preis­po­li­ti­schen Emp­feh­lun­gen dif­fe­rie­ren.

Eine ers­te Grup­pe von Was­ser­ver­sor­gern mag res­sour­cen­sei­ti­ge Pro­ble­me haben. Sind die­se fun­da­men­ta­le­rer Natur, mag eine ange­bots­sei­ti­ge Aus­wei­tung durch Erschlie­ßen neu­er Quel­le oder den Anschluss an einen Fern­was­ser­ver­sor­ger unaus­weich­lich sein. Nicht sel­ten aber sind die Pro­ble­me „haus­ge­macht“. Über­steigt die Nach­fra­ge bei einem Was­ser­nach­fra­ger in einer Zeit­span­ne die erlaub­te Was­ser­ent­nah­me, so lie­ße sich durch preis­po­li­ti­sche Maß­nah­men Nach­fra­ge im Zeit­ver­lauf ver­schie­ben. Demand-Side-Manage­ment ist hier die Ant­wort und den meis­ten grö­ße­ren Kun­den aus dem Ener­gie­be­reich längst ein Begriff. Eher üblich im was­ser­wirt­schaft­li­chen Bereich aber ist, dass der Was­ser­ver­sor­ger sein Pro­blem „expor­tiert“. Er fragt bei sei­nem benach­bar­ten Was­ser­ver­sor­ger an, ob er ihn im Not­fall mit Was­ser belie­fern kön­ne. Er ist gar bereit, einen höhe­ren varia­blen Preis zu bezah­len als der­je­ni­ge, der gemein­hin gel­ten wür­de.

Vorsicht bei der Preisgestaltung

Ein sol­cher Ver­trag schreibt zum einen nicht die ein­gangs benann­te „Preis-Geschich­te“ fort, zum zwei­ten mag sich ein sol­cher Ver­trag für den im Not­fall Belie­fern­den als gefähr­lich her­aus­stel­len. Stra­te­gisch soll­te der im Not­fall zu belie­fern­de Was­ser­ver­sor­ger sich eben­so an der Leis­tungs­vor­hal­tung des Lie­fe­ran­ten betei­li­gen wie das im Fal­le des Sys­tem­preis­mo­dells für Tarif­kun­den auch der „nor­ma­le“ Kun­de tut. Dies wäre hin­sicht­lich der preis­po­li­ti­schen Argu­men­ta­ti­on kon­sis­tent. Wenn 80 % der Gesamt­kos­ten fixer Natur sind, so mag auch die fixe ent­gelt­li­che Belas­tung des zu belie­fern­den Kun­den in einer sol­chen Höhe lie­gen. Gege­be­nen­falls sogar nicht nur das: Die kon­kre­te Nach­fra­ge des um Not­ver­sor­gung ersu­chen­den Stadt­werks wird ins­be­son­de­re dann auf­tre­ten, wenn auch die Kun­den des Lie­fe­ran­ten ver­stärkt nach­fra­gen. Wenn in Fol­ge des­sen die was­ser­wirt­schaft­li­chen Anla­gen an kapa­zi­ta­ti­ve Gren­zen kom­men, ist das Pro­blem per­fekt. Ein sol­ches beschrie­be­nes Ver­hal­ten wäre blau­äu­gig, durch ange­pass­te preis­po­li­ti­sche Ver­ein­ba­run­gen aber zu umge­hen.

Im Sin­ne der Bezie­hun­gen des Was­ser­ver­sor­gers zu sei­nem Umfeld beob­ach­ten wir aber eben­falls Reak­tio­nen, die mög­li­cher­wei­se bei einer ande­ren Grup­pen von Stadt­wer­ken zu vor­sich­tig gewählt wären. Stel­len wir uns einen gro­ßen Nach­fra­ger vor, der sei­nen Was­ser­be­zug erhö­hen möch­te, einen Land­wir­ten, der kein Was­ser­recht bekommt und des­halb eine Anfra­ge an den Was­ser­ver­sor­ger stellt oder einen gänz­lich neu­en Nach­fra­ger, der bei­spiels­wei­se Was­ser für eine Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on benö­tigt. Eine über den Som­mer unter­stell­te kon­stan­te Last einer sol­chen zusätz­li­chen Nach­fra­ge mag an bestimm­ten Tagen oder gar nur Stun­den Kapa­zi­täts- oder Ent­nah­me­gren­zen zu spren­gen dro­hen. Die Reak­ti­on des Was­ser­ver­sor­gers: Funk­tio­niert nicht. Der Bür­ger­meis­ter inter­ve­niert, im Zwei­fel wird dann ein Ver­trag mit undurch­dach­ten Preis­mo­del­len abge­schlos­sen und die gese­he­ne Gefahr tritt ein. Auch hier lie­ßen sich im Vor­hin­ein intel­li­gen­te­re Lösun­gen gestal­ten. Muss die neu ent­fal­te­te Nach­fra­ge wirk­lich zu jeder Zeit bedient wer­den oder aber haben (grö­ße­re) Bestands­kun­den Fle­xi­bi­li­tä­ten zur Nach­fra­ge­ver­schie­bung, die sie gegen Bezah­lung oder gerin­ge­re sons­ti­ge Ver­sor­gungs­kos­ten zie­hen könn­ten? Hier ist die Aus­gangs­si­tua­ti­on im Detail zu betrach­ten.  Funk­ti­ons­fä­hi­ge Lösun­gen las­sen sich unse­rer Erfah­rung nach immer gestal­ten. In der Kom­mu­ni­ka­ti­on wird die nicht sel­ten mit dem Umstieg auf ein Sys­tem­preis­mo­dell bei Tarif­kun­den begon­ne­ne Geschich­te sinn­haft und strin­gent fort­ge­schrie­ben.

 

Quellen:

Czichy, Chris­toph / Gen­d­ries, Sieg­fried und Mark Oel­mann (2023): „Zur Anpas­sung von Was­ser­preis­mo­del­len vor dem Hin­ter­grund aktu­el­ler Her­aus­for­de­run­gen – Teil 2: Preis­mo­dell­kom­po­nen­ten als Anreiz- und Steue­rungs­in­stru­men­te“, in: ener­gie | was­ser-pra­xis 09/2023, S. 34–42.

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Flatrate bei Wasserpreisen – Was dagegen spricht, erklären Experten

Viel wird aktu­ell über Anrei­ze zum Was­ser­spa­ren dis­ku­tiert. „Das Spa­ren muss sich loh­nen“, lau­tet der Tenor und „Wer viel ver­braucht, soll viel bezah­len“ der Umkehr­schluss. Der Hebel, der das bewir­ken kann, ist der ver­brauchs­ab­hän­gi­ge Kubik­me­ter­preis (oder Gebühr) bei den Ent­gelt­sys­te­men. Da passt es so gar nicht, dass es in Deutsch­land 67 Was­ser­ver­sor­ger gibt, die eine […]

Was Preismodelle mit Wasserknappheit zu tun haben

Der Klimawandel erhöht den Druck auf die Wasserverfügbarkeit

Die hei­ßen und durch lan­ge Tro­cken­pe­ri­oden gekenn­zeich­ne­ten Som­mer der ver­gan­ge­nen Jah­re haben die The­men Was­ser­ver­füg­bar­keit und mög­li­che Knapp­heits­si­tua­tio­nen im eigent­lich was­ser­rei­chen Deutsch­land in die Schlag­zei­len gebracht. Vie­le Arti­kel und Doku­men­ta­tio­nen wid­me­ten sich den Her­aus­for­de­run­gen, vor denen Was­ser­ver­sor­ger durch den Kli­ma­wan­del ste­hen. Die ARD lan­de­te mit dem The­men­schwer­punkt #uns­er­Was­ser in 2022 einen Voll­tref­fer – zahl­rei­che Berich­te, Doku­men­ta­tio­nen und Bei­trä­ge in den Haupt­sen­dun­gen stie­ßen auf gro­ße Reso­nanz in der Bevöl­ke­rung.

Kli­ma­wan­del­pro­gno­sen las­sen erwar­ten, dass hei­ße und tro­cke­ne Som­mer­mo­na­te zukünf­tig regel­mä­ßig auf­tre­ten und das Was­serd­ar­ge­bot unter Druck gerät. Dass der Juli 2023 im Ver­gleich zu den Juli-Mona­ten der Vor­jah­re außer­ge­wöhn­lich regen­reich war, soll­te nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass die Ten­denz zu hei­ße­ren Som­mern ein­deu­tig ist. Immer­hin lag nach Aus­wer­tun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes das Tem­pe­ra­tur­mit­tel im Juli 2023 trotz der vie­len Nie­der­schlä­ge mit 18,7 Grad Cel­si­us um 1,8 Grad über dem Juli-Wert der Jah­re 1961 bis 1990, die inter­na­tio­nal als Refe­renz­pe­ri­ode her­an­ge­zo­gen wer­den. [1] Ein wei­te­rer Weck­ruf für mehr Kli­ma­schutz und die Aus­ein­an­der­set­zung mit Was­ser­ver­füg­bar­kei­ten in der Bun­des­re­pu­blik.

Verbote sind die Ultima Ratio – und gehören leider schon zur Wirklichkeit in Deutschland

Die Bevöl­ke­rung muss sich also dar­auf ein­stel­len, dass das The­ma der Was­ser­ver­füg­bar­keit nicht mehr von der Bild­flä­che ver­schwin­det. Und es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass es zukünf­tig erneut zu loka­len Was­ser­not­stän­den kom­men kann, die mit Ver­bo­ten ein­her­ge­hen. So ver­häng­te zum Bei­spiel die rhein­land-pfäl­zi­sche Ver­bands­ge­mein­de Sim­mern-Rhein­böl­len im Juli 2022 Ver­bo­te zur Befül­lung von Pools, Bewäs­se­rung von Rasen oder Blu­men­bee­ten und Säu­be­rung von Autos oder Ter­ras­sen, um nach eige­nen Anga­ben die Trink­was­ser­ver­sor­gung auf­recht­zu­er­hal­ten. [2] Glück­li­cher­wei­se sind sol­che dras­ti­schen Maß­nah­men sel­ten und falls sie doch umge­setzt wer­den, in der Regel nur von rela­tiv kur­zer Dau­er. Sie unter­strei­chen aller­dings die Not­wen­dig­keit für vie­le Was­ser­ver­sor­ger, sich dem The­ma zu wid­men und Lösun­gen anzu­sto­ßen.

Wer trägt die Verantwortung für die Wasserressourcen?

In die­sem Zusam­men­hang ist es wich­tig zu beto­nen, dass Was­ser­ver­sor­ger kei­ne ori­gi­nä­re Ver­ant­wor­tung für die Bewirt­schaf­tung der von ihnen „ange­zapf­ten“ Was­ser­res­sour­cen haben – die­se liegt in der Ver­ant­wor­tung der Behör­den. Grund­la­ge hier­für ist die Euro­päi­sche Was­ser­rah­men­richt­li­nie aus dem Jahr 2000, die in Arti­kel 4 sowohl einen guten che­mi­schen Zustand als auch einen guten quan­ti­ta­ti­ven Zustand für Grund­was­ser for­dert. Was­ser­ver­sor­ger soll­ten gleich­wohl ihre Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men, die im Hin­blick auf die Zutei­lung des von ihnen geför­der­ten und auf­be­rei­te­ten Was­sers im Lich­te des § 50 Was­ser­haus­halts­ge­set­zes (För­de­rung eines sorg­sa­men Umgangs mit Was­ser) besteht. An die­ser Stel­le gewin­nen anreiz­ori­en­tier­te Preis­mo­del­le fun­da­men­tal an Bedeu­tung, denn Prei­se üben eine Signal­funk­ti­on gegen­über den Kun­den aus und kön­nen somit unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen eine Len­kungs­funk­ti­on über­neh­men. Sie bie­ten für alle am Was­ser­kreis­lauf betei­lig­te Akteu­re – von den Ver­sor­gern über die Nach­fra­ger bis hin zu Auf­sichts­be­hör­den – ein gro­ßes Poten­zi­al.

Preismodellkomponenten sensibilisieren und geben Anreize

Falls sich bei einem Was­ser­ver­sor­ger signi­fi­kan­te Dar­ge­bots­pro­ble­me ein­stel­len, kön­nen die­se ohne Zwei­fel zumeist nicht voll­um­fäng­lich über die Aus­ge­stal­tung des Preis­mo­dells gelöst wer­den. Preis­mo­del­le kön­nen aber einen Bei­trag dazu leis­ten, das vor­han­de­ne Was­ser effi­zi­en­ter zuzu­tei­len und im Ergeb­nis mehr Kun­den zu belie­fern. Ent­spre­chen­de Kom­po­nen­ten eines Preis­mo­dells kön­nen gro­ße Nach­fra­ger (Indus­trie­kun­den, Land­wirt­schaft etc.) und Wei­ter­ver­tei­ler (ande­re Was­ser­ver­sor­ger mit End­kun­den­kon­takt, die ihrer­seits als Vor­lie­fe­ran­ten auf­tre­ten) einer­seits für die Dar­ge­bots­pro­ble­ma­tik sen­si­bi­li­sie­ren und ihnen ande­rer­seits Anrei­ze geben, die eige­ne Nach­fra­ge genau­er zu pro­gnos­ti­zie­ren und sich bei der Anga­be von Bedar­fen ver­bind­lich fest­zu­le­gen.

Hydrant mit aufgemalten Uhren

„Die Zeit ist reif, das Poten­ti­al von Preis­mo­del­len stär­ker zu nut­zen.“

Wie sieht die der­zei­ti­ge Pra­xis zumeist aus? Zwar tref­fen gro­ße Nach­fra­ger oder Wei­ter­ver­tei­ler i. d. R. Ver­ein­ba­run­gen mit dem Was­ser­ver­sor­ger über Min­dest- und Höchst­men­gen, viel­fach bezah­len sie jedoch nur einen (sehr) gerin­gen Grund­preis und statt­des­sen einen hohen Men­gen­preis, der nur bei tat­säch­li­cher Abnah­me anfällt. Dies führt dazu, dass sich die­se Kun­den häu­fig weder an die Min­dest- noch an die Höchst­men­gen gebun­den füh­len. Alter­na­tiv lie­ße sich eine zusätz­li­che Preis­mo­dell­kom­po­nen­te ein­füh­ren, die sich an einer sog. Vor­hal­te­men­ge bemisst. Die­se wäre wie­der­um von den Kun­den ver­bind­lich zu buchen und zu bezah­len – unab­hän­gig von der tat­säch­lich abge­nom­me­nen Men­ge. Dabei han­delt es sich kei­nes­wegs um eine „flat­rate“, denn für die abge­nom­me­ne Men­ge fällt wei­ter­hin ein Men­gen­preis an. Die Aus­ein­an­der­set­zung der Kun­den mit ihrem indi­vi­du­ell erfor­der­li­chen Bedarf und die Buchung der ent­spre­chen­den Vor­hal­te­men­ge erhöht die Pla­nungs­si­cher­heit für den Was­ser­ver­sor­ger.

Zugleich wird das knap­pe Was­serd­ar­ge­bot effi­zi­en­ter zuge­teilt, weil Kun­den nur die tat­säch­lich erwar­te­te Vor­hal­te­men­ge reser­vie­ren und frei gewor­de­ne Men­gen (im Ver­gleich zur vor­mals eher unver­bind­li­chen Anga­be der Höchst­men­ge) von ande­ren Nach­fra­gern gebucht wer­den kön­nen. Ein preis­li­cher Anreiz löst damit zwar nicht grund­sätz­lich das Was­serd­ar­ge­bots­pro­blem, kann durch Schaf­fung von Trans­pa­renz sowie ver­bind­li­cher Buchung einer Vor­hal­te­men­ge gleich­wohl die Pla­nungs­si­cher­heit erhö­hen und damit die Zutei­lung des knap­pen Gutes Was­ser ver­bes­sern. Hin­zu kommt, dass eine beglei­ten­de dia­log­ba­sier­te Kom­mu­ni­ka­ti­on für mehr Trans­pa­renz auf bei­den Sei­ten sorgt und damit Unwäg­bar­kei­ten mil­dern kann. Preis­mo­dell­kom­po­nen­ten zur Beprei­sung von Vor­hal­te­men­gen wur­den bereits für ver­schie­de­ne Kun­den ent­wi­ckelt und haben sich zwi­schen­zeit­lich in der Pra­xis bewährt. [3]

Preismodelle können mehr als nur Erlöse zu generieren

Das Bei­spiel zeigt, dass Preis­mo­del­le weit mehr kön­nen, als ledig­lich Erlö­se zu gene­rie­ren. Gleich­wohl deter­mi­niert bei jeg­li­chen Über­le­gun­gen zur Ein­füh­rung neu­er Preis­mo­dell­kom­po­nen­ten die indi­vi­du­el­le Aus­gangs­si­tua­ti­on eines Was­ser­ver­sor­gers, wie unter­schied­li­che Ansät­ze zur best­mög­li­chen Errei­chung der ver­schie­de­nen Zie­le mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den kön­nen – ganz in der Ana­lo­gie eines „Köchers mit unter­schied­li­chen Pfei­len“. Dabei sind nicht alle Pfei­le bereits „fer­tig geschnitzt“. In Abhän­gig­keit der sehr kon­kre­ten Her­aus­for­de­run­gen eines Was­ser­ver­sor­gers soll­te der Mut bestehen, auch in kom­plett neue Rich­tun­gen zu den­ken. Die Zeit ist reif, auf neue Her­aus­for­de­run­gen mit einem Maß­nah­men­ka­non zu reagie­ren – Preis­mo­del­le gehö­ren expli­zit dazu.

Quellen

[1] Tages­schau: „Juli 2023 war zu warm und ziem­lich nass“ (https://www.tagesschau.de/wissen/klima/wetterdienst-juli-100.html)

[2] SWR Aktu­ell: „Rasen wäs­sern ver­bo­ten: Im Huns­rück muss Trink­was­ser gespart wer­den“ (https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/vg-simmern-rheinboellen-wassersparen-100.html)

[3] Don­ner, Chris­toph / Oel­mann, Mark / Czichy, Chris­toph und Sieg­fried Gen­d­ries (2020): „Nut­zung der Len­kungs­funk­ti­on neu­er Preis­mo­del­le in der Fern­was­ser­ver­sor­gung“, Ener­gie Was­ser Pra­xis, Jg. 71, Nr. 8, S. 42–49.

BGH-Urteil schafft Rechtssicherheit für neue Wasserpreissysteme

Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) muss sich nicht häu­fig mit Was­ser­prei­sen befas­sen. Das letz­te Urteil hat­te wich­ti­ge Neben­wir­kun­gen für zukunfts­si­che­re Preis­sys­te­me, die heu­te so drin­gend benö­tigt wer­den. Denn die­se hat­ten vom BGH wei­te­re Rücken­de­ckung erhal­ten. Die Urtei­le hat­ten auf die Nach­fra­ge nach Umstel­lun­gen deut­lich posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen.

Wei­ter­le­sen

In England und Deutschland sollen intelligente Zählersysteme beim Wassersparen helfen

Der Was­ser­zäh­ler soll „Was­ser zäh­len“ und kann Infor­ma­tio­nen lie­fern, damit er weni­ger Was­ser zäh­len muss. Er kann näm­lich zum Was­ser­spa­ren bei­tra­gen. Des­halb soll Eng­lands Was­ser­wirt­schaft mit staat­li­cher Unter­stüt­zung intel­li­gen­te Was­ser­zäh­ler ein­bau­en, um das Was­ser­spa­ren zu för­dern und sich so gegen die fort­schrei­ten­de Dür­re abzu­si­chern. Auch hier­zu­lan­de set­zen die Ver­sor­ger auf intel­li­gen­te Zäh­ler. Der Umbau hakt noch. Die Natio­na­le Was­ser­stra­te­gie hat sogar ein For­schungs­pro­jekt zu intel­li­gen­ten Zäh­lern und Smar­ten Tari­fen ange­kün­digt, um so mehr Effi­zi­enz bei der Nut­zung der Res­sour­cen und den Ver­sor­gungs­an­la­gen zu errei­chen. Ein klei­ner Län­der­ver­gleich, der zeigt, was Was­ser­zäh­ler kön­nen, wenn sie „intel­li­gent“ sind und die rich­ti­gen Infor­ma­tio­nen bekom­men.

Wasserzähler waren in England lange Zeit nicht gefragt

Eng­land galt lan­ge als regen­rei­ches Land. Tat­säch­lich hat die Tro­cken­heit auch die Insel im Griff. Das Was­ser­spa­ren ist daher noch weit­aus dring­li­cher als hier­zu­lan­de. Wer den Süd­wes­ten bereist, sieht wie tro­cken die Gär­ten und Fel­der mitt­ler­wei­le sind. Lan­ge Zeit glaub­te man, auf Was­ser­ef­fi­zi­enz und Was­ser­spa­ren ver­zich­ten zu kön­nen. So ist es noch gar nicht lan­ge her, dass die Zäh­ler und der Was­ser­ver­brauch für die Abrech­nung kei­ne Rol­le spiel­ten. Statt für die Was­ser­rech­nung mit Zäh­lern die Was­ser­men­ge zu erfas­sen, wur­de der so genann­te „rateable value“, der Ein­heits­wert des Gebäu­des, zugrund­ge­legt. Aber die Zei­ten änder­ten sich. Nicht nur um die Was­ser­rech­nung ver­ur­sa­chungs­ge­rech­ter zu gestal­ten, aber auch um mit Ver­brauchs­in­for­ma­tio­nen Anrei­ze zum Was­ser­spa­ren zu geben, wur­den in Eng­land erst vor etwas mehr als 20 Jah­ren Was­ser­zäh­ler ein­ge­führt – zunächst auf frei­wil­li­ger Basis. Da es nicht immer zum Vor­teil der Kun­den war, hat­te vor zehn Jah­ren nicht ein­mal jeder zwei­te Haus­an­schluss in Eng­land einen Zäh­ler. In Deutsch­land und vie­len ande­ren euro­päi­schen Län­dern undenk­bar. Hier hat jedes der rund 40 Mil­lio­nen Wohn- und Nicht-Wohn­ge­bäu­de min­des­tens einen Was­ser­zäh­ler. Anders als Eng­land ist der Ver­brauch schon seit jeher mit­aus­schlag­ge­bend für die Höhe der Was­ser­rech­nung des Ver­sor­gers. Da sich der Ver­brauch in der Was­ser­rech­nung nie­der­schlägt, macht es aus aus Ver­brau­cher­sicht genau­er hin­zu­schau­en. Das gelingt aber kaum mit den weit ver­brei­te­ten her­kömm­li­chen Was­ser­zäh­lern, bei denen man den Ver­brauch durch täg­li­che Zäh­ler­stands­ver­glei­che errech­nen muss.

England forciert den intelligenten Wasserzähler mit öffentlichen Fördermitteln

Seit fünf Jah­ren for­ciert nun auch die eng­li­sche Was­ser­wirt­schaft auf Druck der Regie­rung den Ein­bau von Was­ser­zäh­lern. Der­zeit wer­den etwa bei 60 Pro­zent der Kun­den in Eng­land die Was­ser­ver­bräu­che mit Zäh­lern gemes­sen. Aber es sind nicht mehr nur die ein­fa­chen, son­dern immer öfter moder­ne digi­ta­le intel­li­gen­te Was­ser­zäh­ler­sys­te­me, so genann­te Smart Meter, die zum Ein­satz kom­men. Die­se zei­gen den Ver­brau­chern „ihren“ Was­ser­ver­brauch an – und geben so auch Anrei­ze zum Was­ser­spa­ren -, sie war­nen bei Lecka­gen – redu­zie­ren also die Was­ser­ver­lus­te -, zei­gen Was­ser­tem­pe­ra­tu­ren und bie­ten auch sonst noch vie­le Vor­tei­le auch für die Ver­sor­ger, da sie in der Regel genau­er mes­sen. In Eng­land haben laut Daten der Umwelt­be­hör­de etwa 14 Pro­zent der Kun­den bereits intel­li­gen­te Zäh­ler, was etwa 2,4 Mil­lio­nen intel­li­gen­ten Was­ser­zäh­lern ent­spricht. Die meis­ten Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men wol­len die Ein­füh­rung von intel­li­gen­ten Zäh­lern jetzt inten­si­vie­ren. Bis 2030 soll die Aus­stat­tung bei 40 Pro­zent der Haus­hal­te lie­gen und bis 2050 dann 65 Pro­zent errei­chen. Die meis­ten gewerb­li­chen Anschlüs­se sind zwar bereits mit Was­ser­zäh­lern aus­ge­stat­tet, davon aber nur schät­zungs­wei­se 5 Pro­zent bereits mit „intel­li­gen­ten“. Um die Auf­rüs­tung mit digi­ta­len Zäh­lern zu beschleu­ni­gen, hat die eng­li­sche Was­ser-Regu­lie­rungs­be­hör­de OFWAT jetzt ein mit 2,2 Mil­li­ar­den Pfund (2,5 Mil­li­ar­den Euro) aus­ge­stat­te­tes Gesamt­pro­gramm unter ande­rem zur Ein­füh­rung von Smart Metern gestar­tet. Damit soll die Instal­la­ti­on von ins­ge­samt 462.000 zusätz­li­chen intel­li­gen­ten Zäh­lern vor Ende 2025 beschleu­nigt wer­den. Eng­land will so die Wider­stands­fä­hig­keit gegen die zuneh­men­de Dür­re erhö­hen. Smart Meter sol­len dazu bei­tra­gen, die Nach­fra­ge zu redu­zie­ren und eine schnel­le­re Iden­ti­fi­zie­rung von Lecks zu ermög­li­chen, so die staat­li­che Umwelt­be­hör­de. Kli­ma­wan­del, Bevöl­ke­rungs­wachs­tum und stei­gen­de Was­ser­ent­nah­men üben zuneh­men­den Druck auf die Wider­stands­fä­hig­keit gegen die Dür­re aus. Die Was­ser­wirt­schaft muss mit Inno­va­tio­nen mehr Abwehr­kraft schaf­fen. Damit kann sie auch die Preis­stei­ge­run­gen bei Was­ser dämp­fen, denn ja mehr sie für die Absi­che­rung und die Schaf­fung neu­er Was­ser­res­sour­cen inves­tie­ren muss, des­to höher stei­gen die Was­ser­prei­se. Da in Eng­land die­se von der Was­ser­re­gu­lie­rungs­be­hör­de geneh­migt wer­den müs­sen und die­se Anfor­de­run­gen stel­len kann, steht jetzt ein mas­si­ver Aus­bau von Zäh­ler­sys­te­men auf dem Pro­gramm.

Anreize schaffen mit Smart Meter und Smarten Tarifen

Schau­en wir mal auf Deutsch­land. Auch hier macht uns die Tro­cken­heit zu schaf­fen. Dage­gen gibt es ana­lo­ge Was­ser­zäh­ler schon seit dem 19. Jahr­hun­dert. Die neue Gene­ra­ti­on der Smart Meter oder digi­ta­len Funk­was­ser­zäh­ler, wie sie auch hei­ßen, haben dage­gen erheb­li­che Anlauf­schwie­rig­kei­ten. In Deutsch­land dürf­ten etwa 1,5 bis 2,0 Mil­lio­nen digi­ta­le Was­ser­zäh­ler im Ein­satz sein, wenn man Zah­len einer BDEW-Bran­chen­be­fra­gung hoch­rech­nen kann. Aktu­ell haben die Ver­sor­ger auf der Insel sogar mehr Smart Meter als die deut­sche Was­ser­wirt­schaft im Ein­satz. Dabei darf nicht über­se­hen, dass hier­zu­lan­de bestehen­de Zäh­ler­sys­te­me noch funk­tio­nie­ren, wäh­rend die Kol­le­gen in Eng­land gera­de star­ten.

Es sind weni­ger Wirt­schaft­lich­keits­be­den­ken oder Akzep­tanz­pro­ble­me, son­dern eher Unsi­cher­hei­ten beim Daten­schutz sowie der Leis­tungs­um­fang und Kun­den­nut­zen, die die Umstel­lung hier­zu­lan­de brem­sen. Rich­tig auf­ge­stellt, könn­ten die intel­li­gen­ten Was­ser­zäh­ler auch zur Bekämp­fung der Was­ser­ver­lus­te durch Lecka­ge­er­ken­nung bei­tra­gen. Bei der Was­ser­nut­zung steht neben der Sen­kung der Was­ser­ver­bräu­che auch Dämp­fung der aus Sicht der Ver­sor­ger so „schmerz­haf­ten“ Ver­brauchs­spit­zen als Zusatz­auf­ga­be der intel­li­gen­ten Was­ser­zäh­ler im Fokus. Die­se könn­ten den Ver­brau­chern – in ers­ter Linie wer­den es indus­tri­el­le sein – ein „Preis­zei­chen“ geben, wenn die erhöh­te gleich­zei­ti­ge Nach­fra­ge, das Was­ser teu­rer machen wird. Zwar ist das nur eine Über­le­gung, aber gebraucht wird ein sol­ches Sys­tem, wie die For­de­run­gen der Poli­tik zei­gen. Basie­rend auf den Daten der Zäh­ler könn­ten also Anreiz­sys­te­me aus einer Kom­bi­na­ti­on von Tech­nik, Infor­ma­tio­nen und dyna­mi­sche Was­ser­prei­se zu mehr Res­sour­cen- und Anla­gen­aus­las­tungs­ef­fi­zi­enz in Deutsch­land bei­tra­gen. Das hät­te nicht nur Vor­tei­le für die Umwelt, son­dern wür­de auch für mehr Ver­ur­sa­chungs­ge­rech­tig­keit bei den Prei­sen sor­gen, und einen weni­ger, die­se erhö­hen zu müs­sen. Das hat auch die Natio­na­le Was­ser­stra­te­gie auf dem Pro­gramm. So heißt es dort: „Anrei­ze und Vor­ga­ben zur spar­sa­men und effi­zi­en­ten Was­ser­nut­zung sowie ent­spre­chen­de Anfor­de­run­gen an Instal­la­tio­nen und Anla­gen sind wei­te­re Instru­men­te, um einer Über­nut­zung der ver­füg­ba­ren Was­ser­res­sour­cen vor­zu­beu­gen.“ Im Akti­ons­pro­gramm der Was­ser­stra­te­gie steht dann: „In einem For­schungs­vor­ha­ben sol­len Steue­rungs­mög­lich­kei­ten von „smar­ten“ Was­ser­ta­ri­fen für Brauch- und Trink­was­ser unter­sucht wer­den.“ Das klingt ein­fach und plau­si­bel. Die „smar­ten“ Was­ser­ta­ri­fe, man ahnt es schon, set­zen smar­te Zäh­ler vor­aus. Zwar ist die Natio­na­le Was­ser­stra­te­gie in aller Mun­de, auch wer­den die dar­in genann­ten Instru­men­te drin­gend benö­tigt, wie die Auf­ru­fe der Bun­des­um­welt­mi­nis­te­rin und ihrer Lan­des­kol­le­gen zei­gen, aber lei­der ist von dem ange­kün­dig­ten For­schungs­pro­jekt noch nichts zu hören und zu sehen.

Viel­leicht trägt die­ser Ver­gleich mit Eng­land dazu bei, dass in Deutsch­land zumin­dest das klei­ne For­schungs­pro­jekt zur Unter­su­chung von Anreiz­sys­te­men aus einer Kom­bi­na­ti­on von Tech­nik, Infor­ma­tio­nen und dyna­mi­schen Was­ser­prei­sen mit dem Ziel der Stei­ge­rung der Res­sour­cen- und Anla­gen­aus­las­tungs­ef­fi­zi­enz mit För­der­mit­teln rech­nen darf. Wäh­rend Eng­lands Regie­rung bzw. der Regu­lie­rer sogar die Ein­füh­rung von intel­li­gen­ten Zäh­ler­sys­te­men finan­zi­ell unter­stützt, war­ten die Exper­ten hier­zu­lan­de gedul­dig auf ein Start­zei­chen, um die gesam­te Kraft der Smart Meter für mehr Effi­zi­enz bei Was­ser­res­sour­cen und Anla­gen­nut­zung aus­lo­ten zu kön­nen. Erst wenn die­se Ergeb­nis­se vor­lie­gen, wird man wis­sen, ob und wie die Smart Meter ihre Intel­li­genz mit inno­va­ti­ven Was­ser­prei­sen aus­spie­len kön­nen. Also soll­ten wir end­lich damit begin­nen. Denn vor­ge­stellt wor­den ist die Natio­na­le Was­ser­stra­te­gie vor fast drei Jah­ren. In Eng­land mag die bes­se­re Her­ren-Fuss­ball-Natio­nal­mann­schaft spie­len, die bes­se­re Was­ser­wirt­schaft arbei­tet in Deutsch­land. Auch haben wir hier­zu­lan­de pfif­fi­ge Öko­no­men und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­exper­ten, die dabei hel­fen kön­nen.

Zum Schluss noch ein paar Zah­len:

Was­ser­ver­brauch pro Per­son und Tag:

  • Eng­land: 150 Liter (2020)
  • Deutsch­land: 127 Liter (2021)

Wie die­se Zah­len aus Eng­land zei­gen, scheint der Was­ser­zäh­ler einen nen­nens­wer­ten Ein­fluss auf das Ver­brauchs­ver­hal­ten zu haben (aller­dings zeigt die Sta­tis­tik nicht, wie die Ver­bräu­che ohne Zäh­ler­ein­satz ermit­telt wor­den waren).

Erst­mals ver­öf­fent­licht am 11.07.2023 auf lebensraumwasser.com

Warum Wasserpreise allein für das Wassersparen zu wenig Anreiz bieten, erklärt eine EU-Studie

Jeder Was­ser­ver­sor­ger stellt sich regel­mä­ßig die Fra­ge, ob er sei­ne Prei­se erhö­hen oder das Preis­sys­tem auf höhe­re Grund­preis umstel­len soll­te und wie sich das auf die Was­ser­nach­fra­ge aus­wirkt. Vie­le fürch­ten nicht nur Ärger mit den Kun­den, son­dern auch Nach­fra­ge­rück­gän­ge und ver­zich­ten daher lie­ber auf die Preis­er­hö­hun­gen. Wei­ter­le­sen