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Wasserpreise im größeren Zusammenhang sehen

Wasserpreise = Tarifkundenpreise?

Wenn wir an Was­ser­prei­se den­ken, kom­men uns zuvor­derst Prei­se für End­kun­den in den Sinn. Die­se ste­hen im beson­de­ren Fokus und immer mehr Akteu­re machen sich Gedan­ken über die Zie­le, die mit der Aus­ge­stal­tung von Preis­mo­del­len ver­bun­den sind und wie sich die­se errei­chen las­sen. Die­ser Blick aber auf Model­le ledig­lich für Tarif­kun­den ist ver­kürzt. Hier­mit bleibt ein Was­ser­ver­sor­ger unter sei­nen Mög­lich­kei­ten – erst recht dann, wenn preis­li­che Fest­le­gun­gen mit Kun­den und/oder Lie­fe­ran­ten zwi­schen „Tür und Angel“ ohne stra­te­gi­sche Weit­sicht getrof­fen wer­den. Sol­che Preis­mo­dell­kon­zep­te gera­de mit Nicht-Tarif­kun­den sind eine Chan­ce für den Was­ser­ver­sor­ger, an sei­ner ganz­heit­li­chen „Preis-Geschich­te“ wei­ter­zu­schrei­ben.

Das Ökosystem eines Wasserversorgers

Der Was­ser­ver­sor­ger steht in einer viel­fäl­ti­gen Bezie­hung zu ande­ren. Bei­spiel­haft wird dies anhand der fol­gen­den Abbil­dung beschrie­ben.

„Das Öko­sys­tem eines Was­ser­ver­sor­gers“
Quel­le: Czichy/Gendries/Oelmann (2023)

Wasserdargebot, Systemkapazitäten und Kunden

Ein Was­ser­ver­sor­ger ver­fügt über unter­schied­li­che Bezugs­quel­len, aus denen er ver­schie­de­ne Kun­den­grup­pen ver­sorgt. Als Bin­de­glied bei der Belie­fe­rung die­nen ihm sei­ne Sys­tem­ka­pa­zi­tä­ten, die vor allem Gewin­nungs­an­la­gen, Was­ser­wer­ke, Trans­port- und Ver­sor­gungs­lei­tun­gen sowie Spei­cher­be­häl­ter umfas­sen. Zu sei­nen Bezugs­quel­len kön­nen sowohl eige­ne Was­ser­res­sour­cen als auch der exter­ne Was­ser­be­zug von Vor­lie­fe­ran­ten zäh­len. Sei­ne Kun­den­grup­pen las­sen sich unter­schei­den in klas­si­sche Haus­halts­kun­den (HHK), klei­ne und mitt­le­re Nicht-Haus­halts­kun­den (NHHK; z. B. Ärz­te, Behör­den, Schu­len, Sport­ver­ei­ne etc.), gro­ße NHHK bzw. Son­der­kun­den (z. B. Landwirtschafts‑, Gewer­be- oder Indus­trie­be­trie­be) sowie Wei­ter­ver­tei­ler­kun­den (ande­re Was­ser­ver­sor­ger mit End­kun­den­kon­takt, d. h. der betrach­te­te Was­ser­ver­sor­ger tritt sei­ner­seits als Vor­lie­fe­rant auf).

Veränderungen zwingen zum Handeln

Dabei ist die­ses Bild des Öko­sys­tems nicht sta­tisch. Das bis­her genutz­te Dar­ge­bot kann aus quan­ti­ta­ti­ven oder qua­li­ta­ti­ven Grün­den unter Druck gera­ten. Nach­fra­ge­ver­än­de­run­gen der Bestands­kun­den – ob abso­lu­te Men­gen­ver­än­de­run­gen oder eine Anpas­sung des (sai­so­na­len) Abnah­me­ver­hal­tens – füh­ren mit­un­ter zu gro­ßen Aus­wir­kun­gen, die den Was­ser­ver­sor­ger res­sour­cen- oder auch kapa­zi­täts­sei­tig vor Her­aus­for­de­run­gen stel­len kön­nen. Gleich­zei­tig könn­te sich der Ver­sor­ger dazu ent­schlie­ßen, sei­ne Res­sour­cen­ver­füg­bar­keit durch den Zugriff auf wei­te­re Vor­lie­fe­ran­ten abzu­si­chern oder gar Brauch­was­ser­quel­len zu erschlie­ßen. Eben­so kann er mit Belie­fe­rungs­an­fra­gen neu­er Groß­kun­den oder Wei­ter­ver­tei­ler­kun­den kon­fron­tiert sein. Die Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels beein­flus­sen die­se Dyna­mik prin­zi­pi­ell nach­hal­tig – wir alle aber wis­sen: Die Bedin­gun­gen und Her­aus­for­de­run­gen für Was­ser­ver­sor­ger unter­schei­den sich stark, wes­we­gen auch die preis­po­li­ti­schen Emp­feh­lun­gen dif­fe­rie­ren.

Eine ers­te Grup­pe von Was­ser­ver­sor­gern mag res­sour­cen­sei­ti­ge Pro­ble­me haben. Sind die­se fun­da­men­ta­le­rer Natur, mag eine ange­bots­sei­ti­ge Aus­wei­tung durch Erschlie­ßen neu­er Quel­le oder den Anschluss an einen Fern­was­ser­ver­sor­ger unaus­weich­lich sein. Nicht sel­ten aber sind die Pro­ble­me „haus­ge­macht“. Über­steigt die Nach­fra­ge bei einem Was­ser­nach­fra­ger in einer Zeit­span­ne die erlaub­te Was­ser­ent­nah­me, so lie­ße sich durch preis­po­li­ti­sche Maß­nah­men Nach­fra­ge im Zeit­ver­lauf ver­schie­ben. Demand-Side-Manage­ment ist hier die Ant­wort und den meis­ten grö­ße­ren Kun­den aus dem Ener­gie­be­reich längst ein Begriff. Eher üblich im was­ser­wirt­schaft­li­chen Bereich aber ist, dass der Was­ser­ver­sor­ger sein Pro­blem „expor­tiert“. Er fragt bei sei­nem benach­bar­ten Was­ser­ver­sor­ger an, ob er ihn im Not­fall mit Was­ser belie­fern kön­ne. Er ist gar bereit, einen höhe­ren varia­blen Preis zu bezah­len als der­je­ni­ge, der gemein­hin gel­ten wür­de.

Vorsicht bei der Preisgestaltung

Ein sol­cher Ver­trag schreibt zum einen nicht die ein­gangs benann­te „Preis-Geschich­te“ fort, zum zwei­ten mag sich ein sol­cher Ver­trag für den im Not­fall Belie­fern­den als gefähr­lich her­aus­stel­len. Stra­te­gisch soll­te der im Not­fall zu belie­fern­de Was­ser­ver­sor­ger sich eben­so an der Leis­tungs­vor­hal­tung des Lie­fe­ran­ten betei­li­gen wie das im Fal­le des Sys­tem­preis­mo­dells für Tarif­kun­den auch der „nor­ma­le“ Kun­de tut. Dies wäre hin­sicht­lich der preis­po­li­ti­schen Argu­men­ta­ti­on kon­sis­tent. Wenn 80 % der Gesamt­kos­ten fixer Natur sind, so mag auch die fixe ent­gelt­li­che Belas­tung des zu belie­fern­den Kun­den in einer sol­chen Höhe lie­gen. Gege­be­nen­falls sogar nicht nur das: Die kon­kre­te Nach­fra­ge des um Not­ver­sor­gung ersu­chen­den Stadt­werks wird ins­be­son­de­re dann auf­tre­ten, wenn auch die Kun­den des Lie­fe­ran­ten ver­stärkt nach­fra­gen. Wenn in Fol­ge des­sen die was­ser­wirt­schaft­li­chen Anla­gen an kapa­zi­ta­ti­ve Gren­zen kom­men, ist das Pro­blem per­fekt. Ein sol­ches beschrie­be­nes Ver­hal­ten wäre blau­äu­gig, durch ange­pass­te preis­po­li­ti­sche Ver­ein­ba­run­gen aber zu umge­hen.

Im Sin­ne der Bezie­hun­gen des Was­ser­ver­sor­gers zu sei­nem Umfeld beob­ach­ten wir aber eben­falls Reak­tio­nen, die mög­li­cher­wei­se bei einer ande­ren Grup­pen von Stadt­wer­ken zu vor­sich­tig gewählt wären. Stel­len wir uns einen gro­ßen Nach­fra­ger vor, der sei­nen Was­ser­be­zug erhö­hen möch­te, einen Land­wir­ten, der kein Was­ser­recht bekommt und des­halb eine Anfra­ge an den Was­ser­ver­sor­ger stellt oder einen gänz­lich neu­en Nach­fra­ger, der bei­spiels­wei­se Was­ser für eine Was­ser­stoff­pro­duk­ti­on benö­tigt. Eine über den Som­mer unter­stell­te kon­stan­te Last einer sol­chen zusätz­li­chen Nach­fra­ge mag an bestimm­ten Tagen oder gar nur Stun­den Kapa­zi­täts- oder Ent­nah­me­gren­zen zu spren­gen dro­hen. Die Reak­ti­on des Was­ser­ver­sor­gers: Funk­tio­niert nicht. Der Bür­ger­meis­ter inter­ve­niert, im Zwei­fel wird dann ein Ver­trag mit undurch­dach­ten Preis­mo­del­len abge­schlos­sen und die gese­he­ne Gefahr tritt ein. Auch hier lie­ßen sich im Vor­hin­ein intel­li­gen­te­re Lösun­gen gestal­ten. Muss die neu ent­fal­te­te Nach­fra­ge wirk­lich zu jeder Zeit bedient wer­den oder aber haben (grö­ße­re) Bestands­kun­den Fle­xi­bi­li­tä­ten zur Nach­fra­ge­ver­schie­bung, die sie gegen Bezah­lung oder gerin­ge­re sons­ti­ge Ver­sor­gungs­kos­ten zie­hen könn­ten? Hier ist die Aus­gangs­si­tua­ti­on im Detail zu betrach­ten.  Funk­ti­ons­fä­hi­ge Lösun­gen las­sen sich unse­rer Erfah­rung nach immer gestal­ten. In der Kom­mu­ni­ka­ti­on wird die nicht sel­ten mit dem Umstieg auf ein Sys­tem­preis­mo­dell bei Tarif­kun­den begon­ne­ne Geschich­te sinn­haft und strin­gent fort­ge­schrie­ben.

 

Quellen:

Czichy, Chris­toph / Gen­d­ries, Sieg­fried und Mark Oel­mann (2023): „Zur Anpas­sung von Was­ser­preis­mo­del­len vor dem Hin­ter­grund aktu­el­ler Her­aus­for­de­run­gen – Teil 2: Preis­mo­dell­kom­po­nen­ten als Anreiz- und Steue­rungs­in­stru­men­te“, in: ener­gie | was­ser-pra­xis 09/2023, S. 34–42.

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